Der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 29. Dezember 2008 -
Das Land Baden-Württemberg hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 EUR (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein in Aussicht genommenes Verfahren auf Reduzierung titulierten Kindesunterhalts.
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