Streitig ist, ob die Absenkung der Altersgrenze auf 26 Jahre für berücksichtigungsfähige Kinder, die im Veranlagungszeitraum 2006 das 24. Lebensjahr vollendet haben, verfassungsgemäß ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|