A.
Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß Ehegatten, die beide als Beamte oder Richter im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigt sind, nach den §§ 6, 40 Abs. 5 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes zusammen weniger als den vollen ehegattenbezogenen Bestandteil des Ortszuschlags erhalten.
I.
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