(einschließlich Abweichender Meinung[en])
A.
Die Vorlagebeschlüsse betreffen die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten an der Versäumung einer Berufungsfrist auch in Kindschaftssachen ,der vertretenen Partei zugerechnet wird.
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