Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bremen vom 28.07.2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.000,00/5.000,00 €.
I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren um die Vergütung des Beteiligten zu 2) als Verfahrenspfleger.
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