Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts Neuruppin vom 27.06.2023 wird abgeändert.
Das Beschwerdeverfahren wird dem zuständigen Landgericht Neuruppin zur Entscheidung vorgelegt.
I.
Mit Beschluss vom 25.05.2023 (Bl. 186) hat das Amtsgericht auf den Vergütungsantrag der Sachverständigen 24.02.2023 (Bl. 94) die beantragte Vergütung festgesetzt.
Gegen diese Entscheidung hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 07.06.2023 (Bl. 211) ein Rechtsmittel eingelegt. Das Amtsgericht hat dem Rechtsmittel durch Beschluss vom 27.06.2023 (Bl. 247) nicht abgeholfen und die Vorlage an das Brandenburgische Oberlandesgericht zur Entscheidung angeordnet.
II.
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