1. Die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Dessau-Rosslau gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 05.03.2014, Az.: 8 F 486/10 SO, wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
I.
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