I.
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren geht es um 1) die Rechtsmäßigkeit der Erweiterung einer Betreuung bei gleichzeitiger Anordnung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts, 2) um die Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer medikamentösen Zwangsbehandlung sowie 3) um die vormundschaftliche Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung mit gleichzeitiger Zwangsbehandlung.
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