BVerfG - Beschluss vom 11.12.2023
2 BvR 195/21
Normen:
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92; GG Art. 16 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2; StAG § 17 Abs. 2; StAG § 17 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Münster, vom 23.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 105/18
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 20.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 17 A 4238/19

Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

BVerfG, Beschluss vom 11.12.2023 - Aktenzeichen 2 BvR 195/21

DRsp Nr. 2024/1090

Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92; GG Art. 16 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2; StAG § 17 Abs. 2; StAG § 17 Abs. 3 S. 1;

Gründe

Die Beschwerdeführerin zu 1. ist die Mutter der minderjährigen Beschwerdeführer zu 2. bis 4. Sie wenden sich jeweils gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis und Androhung der Abschiebung nach Guinea.

I.