I
Zwischen den Beteiligten ist zuletzt noch streitig, ob die Klägerin in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. März 2003 als sog Tagesmutter in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig war.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|