OLG Naumburg - Beschluss vom 27.06.2001
8 WF 75/01
Normen:
FGG § 19 ; VAHRG § 11 ;
Vorinstanzen:
AG Aschersleben, - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 292/98

Versorgungsausgleich - Härteregelung - Auskunftsplicht - Ausfüllen des Vordrucks

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.06.2001 - Aktenzeichen 8 WF 75/01

DRsp Nr. 2001/11485

Versorgungsausgleich - Härteregelung - Auskunftsplicht - Ausfüllen des Vordrucks

»Die Parteien sind nach § 11 VAHRG verpflichtet, dem Gericht im Rahmen der Amtsermittlung alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies wird i.d.R. durch vollständiges Ausfüllen des bundesweit benutzten Vordruck geschehen.Eine Verpflichtung, den Vordruck auszufüllen, besteht hingegen nicht.«

Normenkette:

FGG § 19 ; VAHRG § 11 ;

Gründe: