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2004
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 31.08.2004
5 UF 62/04 A
Normen:
BGB
§
1587g
Abs.
1
;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 986
Versorgungsausgleich bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten
OLG Karlsruhe,
Beschluss
vom 31.08.2004
- Aktenzeichen 5 UF 62/04 A
DRsp Nr. 2006/10409
Versorgungsausgleich bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten
Der Begriff der "nicht absehbaren Zeit" i.S. von §
1587g
Abs.
1
BGB
umfasst einen Zeitraum von sechs Monaten.
Normenkette:
BGB
§
1587g
Abs.
1
;
Fundstellen
FamRZ 2005, 986
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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