Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung(EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung Art. 13 Abs. 2 Buchstabe f ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 2001, I-3327
EuroAS 2001, 103
Vertragsverletzungsverfahren - Nachweis der Vertragsverletzung - Obliegenheit der Kommission - Kein Vortrag von konkreten Tatsachen, anhand deren sich die Vertragsverletzung feststellen lässt
EuGH, Urteil vom 03.05.2001 - Aktenzeichen Rs C-347/98
DRsp Nr. 2002/16161
Vertragsverletzungsverfahren - Nachweis der Vertragsverletzung - Obliegenheit der Kommission - Kein Vortrag von konkreten Tatsachen, anhand deren sich die Vertragsverletzung feststellen lässt
»Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag (jetzt Artikel 226 EG) obliegt es der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Verletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren dieser prüfen kann, ob diese Vertragsverletzung vorliegt.
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