1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 06.09.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Plön vom 01.09.2023 unter Zurückweisung der weiter gehenden Beschwerde der Beteiligten zu 2. vom 20.09.2023 geändert und wie folgt gefasst:
Dem Beteiligten zu 1. wird unter Zurückweisung der weitergehenden Anträge der Beteiligten zu 2. die Entscheidung übertragen, die Verpflichtung der Beteiligten zu 2. zur Zahlung von Unterhalt für ihre Kinder M. und E. durch ein Hauptsacheverfahren durch das Familiengericht regeln zu lassen. Er vertritt die Kinder M. und E. in einem solchen gerichtlichen Hauptsacheverfahren allein.
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