Die Beschwerde des Antragstellers vom 11.09.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 04.09.2013 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten haben türkische Wurzeln. Sie haben am 12.12.2012 standesamtlich geheiratet. Die traditionelle große Hochzeitsfeier war für den 24.12.2012 geplant, wurde aber abgesagt, weil es bei den nur kurzen Zusammentreffen der Brautleute vor diesem Termin zu nicht überbrückbaren Streitigkeiten gekommen war.
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