Die Antragstellerin hat beim Landgericht Darmstadt die Erteilung der Vollstreckungsklausel aus einem Urteil des Gerichts erster Instanz in Löwen/Belgien begehrt. In diesem Urteil ist eine privatschriftliche Vereinbarung der Parteien vom 5.6.2000 bestätigt worden. Inhalt dieser privatschriftlichen Vereinbarung sind Regelungen über die elterliche Verantwortung der 3 Kinder der Parteien, das Recht auf persönlichen Kontakt mit den Kindern, Unterhaltszahlungen für die Kinder und Unterhaltszahlungen für die Antragstellerin.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|