LG Dresden, vom 24.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 0277/06
Vollstreckbarkeit einer ungarischen Scheidungsvereinbarung
OLG Dresden, Beschluss vom 14.07.2006 - Aktenzeichen 21 U 984/06
DRsp Nr. 2007/11351
Vollstreckbarkeit einer ungarischen Scheidungsvereinbarung
»1. Zur Vollstreckbarkeit einer nach dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union gerichtlich genehmigten Scheidungsvereinbarung bezüglich des Unterhalts ehegemeinsamer minderjähriger Kinder.2. Im Beschwerdeverfahren nach erteilter Vollstreckungsklausel ist der Schuldner auf liquide Einwendungen beschränkt.«