Der Antrag des Beteiligten zu 1) auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung - II B 9 3465/E/1983/2019 - vom 23. März 2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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