Auf die sofortige Beschwerde der Mutter wird der am 24. März 2023 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Pankow -
Gerichtsgebühren sind nicht zu erheben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Mutter wendet sich dagegen, dass das Familiengericht nicht nur Verfahrenskostenhilfe gewährt, sondern im Rahmen der gewährten Verfahrenskostenhilfe ihr auch ihre Verfahrensbevollmächtigte, Rechtsanwältin G####, beigeordnet hat. Sie macht geltend, es sei zwar Verfahrenskostenhilfe, aber keine Anwaltsbeiordnung begehrt worden.
II.
1. Die sofortige Beschwerde hat offensichtlich Erfolg:
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