Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesbaden vom 16.11.2016 wird aufgehoben.
Eine Entziehung der Vertretungsbefugnis zur Entscheidung über das "Ob" der Anfechtung der Vaterschaft ist derzeit nicht veranlasst.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Eine Erstattung von Kosten wird unter den Beteiligten nicht angeordnet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
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