Dem Schuldner wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Ihm wird Rechtsanwalt ..., N..., beigeordnet.
Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 9. September 2016 abgeändert:
Der Antrag der Gläubigerin wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.
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