Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lünen vom 10.03.2014 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 2.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten haben am 16.03.1990 die Ehe geschlossen.
Der Scheidungsantrag wurde am 14.06.2013 rechtshängig.
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