OLG Oldenburg - Urteil vom 11.06.1996
12 UF 33/96
Normen:
BGB § 1361 ; ZPO § 940 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 182
OLGReport-Oldenburg 1996, 201

Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Ehegattenunterhalt

OLG Oldenburg, Urteil vom 11.06.1996 - Aktenzeichen 12 UF 33/96

DRsp Nr. 1997/4427

Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Ehegattenunterhalt

Für eine einstweilige Verfügung auf Ehegattenunterhalt (hier: Trennungsunterhalt) fehlt der Verfügungsgrund, wenn der Antrag erst sechs Monate nach Eintritt der Notlage gestellt wird und die Verfügungsklägerin zum Zeitpunkt der Antragstellung über Barvermögen von insgesamt 16.500 DM verfügen kann. Auf die Herkunft des Geldes kommt es nicht an.

Normenkette:

BGB § 1361 ; ZPO § 940 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 182
OLGReport-Oldenburg 1996, 201