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2001
Sonstige
OLG
SchlHOLG
SchlHOLG - Beschluss vom 05.09.2001
2 W 154/01
Normen:
FGG
§
46
§
65 a
;
Vorinstanzen:
AG Pinneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 42 XVII
Vorlage einer Betreuungssache zur Bestimmung des zuständigen Gerichts
SchlHOLG,
Beschluss
vom 05.09.2001
- Aktenzeichen 2 W 154/01
DRsp Nr. 2002/5928
Vorlage einer Betreuungssache zur Bestimmung des zuständigen Gerichts
Erst nach Anhörung des Gerichts, an das abgegeben werden soll, kann die Betreuungssache zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt werden.
Normenkette:
FGG
§
46
§
65 a
;
Gründe:
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