Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 23.10.2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Wert für das Verfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten haben 2009 die Ehe miteinander geschlossen. Aus der Ehe sind zwei noch minderjährige Kinder hervorgegangen. Seit Mai 2018 leben sie getrennt. Beim Amtsgericht - Familiengericht - Aachen -
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