I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin hin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bayreuth vom 9. Juni 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht - Bayreuth zurückverwiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Antragstellerin hat mit am 28. Oktober 2009 beim Amtsgericht Bayreuth eingegangenem Schriftsatz Scheidungsantrag gestellt, der nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe am 19.11.2009 zugestellt wurde.
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