I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
III. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf
1.000,00 €
festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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