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1995
Sonstige
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 07.09.1995
1Z BR 138/94
Normen:
BVFG
§
94
;
PStG
§
30
Abs.
1
Satz 2;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1995, 448
FamRZ 1996, 426
Wirkung der Namensänderung der Eltern auf den Familiennamen der Kinder
BayObLG,
Beschluß
vom 07.09.1995
- Aktenzeichen 1Z BR 138/94
DRsp Nr. 1995/6223
Wirkung der Namensänderung der Eltern auf den Familiennamen der Kinder
»Zur Erstreckung einer Namensänderung der Eltern gemäß §
94
BVFG
auf den Familiennamen von Abkömmlingen /Ergänzung zu BayObLG StAZ 1995,
214
).«
Normenkette:
BVFG
§
94
;
PStG
§
30
Abs.
1
Satz 2;
Gründe:
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