OLG Hamm - Beschluss vom 17.06.1999
2 UF 231/99
Normen:
FGG § 36 § 43 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 1294
Vorinstanzen:
AG Herne, vom 19.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 99/99
AG Dortmund, vom 27.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 171 F 1357/99

Wohnsitzbegründung durch Aufenthalt im Frauenhaus

OLG Hamm, Beschluss vom 17.06.1999 - Aktenzeichen 2 UF 231/99

DRsp Nr. 2001/3486

Wohnsitzbegründung durch Aufenthalt im Frauenhaus

Der Aufenthalt der Ehefrau in einem Frauenhaus begründet sowohl für sie wie auch für das in ihrer Obhut befindliche Kind, das daneben den durch den Vater vermittelten Wohnsitz behält, einen Wohnsitz, wenn die Absicht besteht, sich dauerhaft in der Gemeinde aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen, in der sich das Frauenhaus befindet.

Normenkette:

FGG § 36 § 43 ;

Gründe: