Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Merzig - Zweigstelle Wadern - vom 15. November 2017 -
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
Der weiteren Beteiligten zu 1 wird mit Wirkung vom 21. Februar 2018 für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Dr. Best in St. Ingbert beigeordnet.
I.
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