Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Beschwerde des Kindesvaters vom 12.07.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Olpe vom 19.06.2023 als unzulässig zu verwerfen.
Der Kindesvater erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, insbesondere auch dazu, ob das Rechtsmittel aus Kostengründen zurückgenommen werden soll.
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