Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 04.10.2013 -
I.
Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage über 2.000,00 Euro gegen eine Bank wegen behaupteter Garantieansprüche aus einem Wertpapierkauf. Die Klage hat er am 19.05.2013 per Telefax beim Amtsgericht Rostock -
Das Amtsgericht hat den Antrag zunächst mit Beschluss vom 13.06.2013 aus formalen Gründen abgelehnt. Auf die hiergegen gerichtete (erste) "Beschwerde" hat das Landgericht Rostock mit Beschluss vom 28.06.2013 -
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