Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 04.10.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop vom 23.09.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragsgegnerin zur Last.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 1.000,00 € festgesetzt.
I.
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