Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Zossen vom 22.03.2013 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.348,00 Euro festgesetzt.
I.
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