Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 24. Februar 2020 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 6.528 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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