Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Syke vom 20. April 2020 geändert und dem Antragsteller ratenlose Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ##, ##, zu den Bedingungen einer im Bezirk des Amtsgerichts Syke niedergelassenen Rechtsanwältin bewilligt.
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
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