I.
Die Antragstellerin ist als Rechtsanwältin bei dem Amtsgericht und dem Landgericht W zugelassen. Mit Schreiben vom 4. November 1989 hat sie bei dem Präsidenten des Oberlandesgericht K beantragt, ihr die Prozeßvertretung in einer Berufungssache vor dem Oberlandesgericht K zu gestatten, in der sie selbst einen eigenen Anspruch wegen Amtspflichtverletzung von Richtern des Bundesverfassungsgerichts weiterverfolgen wolle.
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