OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.08.2008
3 UF 347/06
Normen:
BGB § 1578b ; BGB § 1579 ;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, - Vorinstanzaktenzeichen 35 F 6150/01

Zur Beschränkung und Befristung des Krankenunterhalts nach 23-jähriger Ehe und zwei Kindern - Verwirkung von Unterhalt

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.08.2008 - Aktenzeichen 3 UF 347/06

DRsp Nr. 2008/21430

Zur Beschränkung und Befristung des Krankenunterhalts nach 23-jähriger Ehe und zwei Kindern - Verwirkung von Unterhalt

»1. Zur Beschränkung und Befristung des Krankenunterhalts nach 23-jähriger Ehe und zwei Kindern. 2. Zur Frage ehebedingter Nachteile. 3. Zur Verwirkung von Unterhalt.«

Normenkette:

BGB § 1578b ; BGB § 1579 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsgegner ist vom Familiengericht durch das angefochtene Urteil vom 14.9.2006, auf dessen tatsächliche Feststellungen Bezug genommen wird, nach erfolgter Abtrennung der Folgesache aus dem Scheidungsverbund zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts von monatlich 1.698,- Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Gegen das Urteil haben beide Parteien form- und fristgerecht Berufung eingelegt, mit welchen sie ihre ursprünglichen Anträge weiter verfolgen.