Zur Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei gemeinsamem Haushalt
»Im vereinfachten Verfahren kann Unterhalt nicht für Zeiten festgesetzt werden, in denen die Parteien in einem Haushalt gelebt haben. Die darauf gestützte Rüge der Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens kann auch erstmals in der Beschwerde erhoben werden.«