Der Senat hält an der in den Beschlüssen vom 16. Juni und 11. Juli 2003 vertretenen Auffassung, wonach die beabsichtigte Anschlussberufung der Antragstellerin wegen Ablaufs der Frist zur Einlegung des Anschlussrechtsmittels unzulässig sei, nicht mehr fest.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|