Im Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts des Antragstellers mit dem Kind X. hat das Amtsgericht mit dem angefochtenen Beschluß eine Verfahrenspflegerin für das Kind bestellt. Hiergegen führt die Antragsgegnerin Beschwerde mit der Begründung, die Voraussetzungen dafür lägen nicht vor.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|