OLG Karlsruhe - Urteil vom 26.07.2005
12 U 11/05
Normen:
VBLS (a.F.) § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa ; VBLS (n.F.) § 75 ; BGB § 307 ; GG Art. 3 Art. 14 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2005, 650
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 18.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 282/01

Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Keine satzungsmäßige Berücksichtigung von Dienstzeiten, die ein Versorgungsberechtigter in der DDR zurückgelegt hat - Berücksichtigung von in den alten Bundesländern zurückgelegten Vordienstzeiten

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2005 - Aktenzeichen 12 U 11/05

DRsp Nr. 2005/18493

Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Keine satzungsmäßige Berücksichtigung von Dienstzeiten, die ein Versorgungsberechtigter in der DDR zurückgelegt hat - Berücksichtigung von in den alten Bundesländern zurückgelegten Vordienstzeiten

»1. Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder musste Dienstzeiten, die ein Versorgungsberechtigter in der DDR zurückgelegt hatte, bei der Errechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit weder wie Umlagemonate noch als voll hinzuzurechnende Vordienstzeiten berücksichtigen. 2. Auch die bloße Halbanrechnung von in den alten Bundesländern außerhalb des öffentlichen Dienstes zurückgelegter Vordienstzeiten ist für Versicherte, die bis zum 31.12.2000 versorgungsberechtigt geworden sind, nicht zu beanstanden.«

Normenkette:

VBLS (a.F.) § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa ; VBLS (n.F.) § 75 ; BGB § 307 ; GG Art. 3 Art. 14 ;

Tatbestand: