Zuständigkeit für Unterhaltsstreitigkeiten volljähriger Kinder nach der gesetzlichen Neuregelung
OLG Naumburg, Beschluß vom 15.04.1999 - Aktenzeichen 3 AR 9/99
DRsp Nr. 1999/8913
Zuständigkeit für Unterhaltsstreitigkeiten volljähriger Kinder nach der gesetzlichen Neuregelung
»§ 642 ZPO, der für minderjährige Kinder bei Unterhaltsstreitigkeiten das Wohnsitzgericht für zuständig erklärt, ist wegen der Volljährigkeit der Klägerin und dem eindeutigen Gesetzeswort nicht anwendbar.«
Normenkette:
ZPO § 642 ;
Gründe:
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