Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 07.02.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - N wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin hat die eheliche Wohnung X-Straße in ####8 N, Erdgeschoss, bestehend aus einem Wohnzimmer, einer Küche, einem Badezimmer, einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer sowie ausgebauten Kellerräumen inklusive der im Keller gelegenen Büroräumlichkeiten, bis zum 31. Januar 2014, 12:00 Uhr, zu räumen und geräumt an den Antragsgegner herauszugeben.
3.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird endgültig auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
1 2 a) b) c) d) 3 1 2
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|