Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 16.03.2015 (50 F 76/15) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
3.Der Verfahrenswert wird festgesetzt auf 3.000 €.
I.
Der Antragsteller wendet sich mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Antrages, ihm die Ehewohnung während der Dauer des Getrenntlebens zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|