Die Beschwerdeführerinnen sind volljährige, in der Berufsausbildung stehende Kinder, die noch in den von ihren Eltern gemieteten Räumen mit diesen zusammen wohnen; sie wenden sich gegen die Zwangsräumung aufgrund eines Vollstreckungstitels, welcher allein gegen ihre Eltern ergangen ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|