§ 36 EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.01.2025
zuletzt geändert durch:
Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl. I Nr. 449 vom 23.12.2024

§ 36 EStG Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

Inhaltsverzeichnis Änderungsnachweis

§ 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

EStG ( Einkommensteuergesetz )

(1) Die Einkommensteuer entsteht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums. (2) Auf die Einkommensteuer werden angerechnet: 1. die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 37);