1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 12.066,60 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. April 2016 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die angefochtene Entscheidung ist nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf € 16.088,80 festgesetzt.
A. Die zulässige Berufung des Klägers ist im aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet.
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