OLG München - Endurteil vom 05.06.2018
5 U 80/18
Normen:
InsO § 130 Abs. 2; InsO § 133 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 07.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 5984/17

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

OLG München, Endurteil vom 05.06.2018 - Aktenzeichen 5 U 80/18

DRsp Nr. 2018/10946

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

1. Von Kenntnis des Gläubigers von einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ist in der Regel auszugehen, wenn der Schuldner seit sechs Wochen keine Zahlungen mehr geleistet und angekündigt hat, Zahlungen könnten erst nach weiteren fünf Wochen erfolgen. 2. Stundet der Gläubiger die Forderung, so lässt dies die Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit nicht entfallen, da zwar auf dem Papier die Fälligkeit der Forderung beseitigt wird, der Gläubiger aber weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage wäre, die Forderung zu begleichen, wenn er sich nicht auf weitere Stundungen einlassen würde.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 07.12.2017, Az. 6 O 5984/17, wird zurückgewiesen.

2.

Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 07.12.2017, Az. 6 O 5984/17, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 529.381,89 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.10.2013 zu zahlen.

3.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. 5.