Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 3. August 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Das Amtsgericht - Gesamtvollstreckungsgericht - eröffnete mit Beschluss vom 1. Januar 1997 das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Zum Gesamtvollstreckungsverwalter bestellte es den weiteren Beteiligten zu 1 (künftig: Verwalter). Die zur Tabelle festgestellten Forderungen beliefen sich auf mehr als 250 Mio. €, von denen ein Großteil auf die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (nachfolgend: BvS), eine Gesellschafterin der Schuldnerin, entfiel.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|